Erfahrungsbericht einer Kletteraktion in Hamburg mit Personalienverweigerung

Wir erhielten folgenden Bericht über eine Kletteraktion in Hamburg im Rahmen der G20 Proteste. Der interessante Aspekt ist die Personalienverweigerung, die recht erfolgreich funktioniert hat in diesem Zusammenhang. Wir finden es wichtig die Debatte um Personalienverweigerung weiter zu führen und haben deshalb den Artikel für euch veröffentlicht.


Im Juli 2017 fand am G20 Wochenende eine Kletteraktion in Hamburg Altona statt. Zwei Kletteraktivist_innen besetzten einen Baukran direkt an der A7, seilten sich an diesem mit einem Transparent ab und blieben auf dem Baukran bis sie nach 1:15h von der Feuerwehr geräumt wurden. Der folgende Erfahrungsbericht soll einen Eindruck von der Räumung und dem Umgang der Hamburger Polizei mit Personalienverweigerung geben. Der Bericht enthält Situationen von Polizeiwillkür und vereinzelt auch Anwendung von Gewalt durch die Polizei. Wer das nicht lesen will, findet die wichtigsten Infos auch in der Zusammenfassung am Ende.

Nachdem die Aktivistis auf dem Baukran beim Aufbau der Aktion von einem vermutlich zufällig vorbeifahrenden Streifenwagen entdeckt worden waren, versammelten sich innerhalb weniger Minuten drei Streifenwagen unter dem Baukran und schauten ziemlich hilflos nach oben. Sie leuchteten mit Taschenlampen (es begann gerade zu dämmern) in Richtung der Aktivistis und machten Fotos. Es wurde nicht versucht Kontakt aufzunehmen. Nach ca 10min kam die Feuerwehr Hamburg mit zwei Einsatzwägen und einem Kranwagen angefahren. Der Kranwagen wurde seitlich neben dem Baukran positioniert und ein Feuerwehrmensch fuhr mit der Hebebühne bis auf ca. 4 Meter an die Aktivistis heran. Näher war wohl nicht möglich, da der Kranwagen zu klein war.

Der Feuerwehrmensch erkundigte sich, ob die Aktivistis springen wollten und ob sie in einer Notlage wären. Als dies verneint wurde und angekündigt wurde, dass die beiden erstmal nicht freiwillig runter kämen, fuhr der Feuerwehrmensch wieder nach unten und hielt Rücksprache. Beim zweiten Kontakt erklärte der Feuerwehrmensch, dass ein größerer Kranwagen der bis an die Aktivisti rankäme auf dem Weg wäre und dann die Akivistis geräumt werden würden. Falls bis dahin Hilfe notwendig wäre, sollten die Aktivistis sich melden. Die Kletternden forderten, dass bei der Räumung keine Polizei mit nach oben käme und dass dann die Kletternden kooperieren würden. Die Forderung wurde an die Einsatzleiter weitergegeben und die Polizei blieb bis die Aktivistis auf dem Boden waren, komplett unbeteiligt und standen weiterhin nur unter dem Kran.

Nach 1:15h war der größere Kranwagen in Position und eine Kletter-Sondereinheit der Feuerwehr vor Ort. Die Feuerwehrmenschen erklärten den Ablauf der Räumung (Umsichern, Runterbringen, der Polizei übergeben) und begannen dann, nachdem die Kletternden ankündigten keinen Widerstand zu leisten mit der Räumung. Die Personen wurden nacheinander mit kurzen Bandschlingen und Industriekarabinern an der Hebebühne gesichert und dann in diese vorsichtig gezogen. Die Feuerwehrmenschen erkundigten sich nach dem Gesundheitszustand (vor allem Kreislauf, wegen Hängetrauma) der beiden und als diese meinten es geht ihnen gut ging es nach unten. Nachdem die beiden Aktivistis auf dem Boden waren, holte die Feuerwehr noch das Transparent sowie das restliche Klettermaterial von oben und übergab es der Polizei. Bis auf die Transparent-Aufhängung die mit dem Baukran verknotet war, wurde alles Material unbeschädigt nach unten geholt.

Die Polizei packte die Aktivistis sofort als sie auf dem Boden ankamen, zwang sie mit Händen am Auto zu stehen und tastete sie dann ab. Dabei wurde einer Person gewaltsam ein Kleidungsstück vom Kopf gerissen und Protest, dass das weh tut und die Brille beschädigen kann ignoriert. Als die beiden auf die Forderung ihren Ausweis zu zeigen angaben, dass sie ihre Personalien verweigern und danach schwiegen, kündigten die Polizisten sichtbar schlecht gelaunt an, dass nun beide Aktivistis auf die Wache mitgenommen werden würden und meinten das wäre sonst nicht nötig gewesen. Eine Behauptung die wenig glaubwürdig erscheint in Anbetracht der massenweisen in Gewahrsamnahmen und Festnahmen während dem G20-Wochenende. Zudem hatte die Polizei noch nicht alle Sachen dursucht und machten das dann erst auf der Wache. Schwer zu glauben, dass die beiden mit Personalienangabe einfach ohne Durchsuchung der Sachen und ohne Verhör hätten gehen können.

Es ging dann in getrennten Wägen zu einer Wache der Polizei Hamburg in Altona. Da die beiden nun getrennt waren, werden die Erfahrungen nachheinander beschrieben.

Bericht Gefangene 1: In der Wache fand zuerst einmal eine zweite Durchsuchung statt. Schuhe, Gürtel und Uhr wurden abgenommen. Nachdem der Polizei gesagt wurde, dass die Aussage verweigert wird, aber gerne eine Belehrung hätte, rattert ein_e Polizist_in die Belehrung runter und erklärte, dass wegen Hausfriedensbruch (bzw. Ermitteln wegen Verdacht) und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen einer unangemeldeten Versammlung, sowie als Ordnungswidrigkeiten Nichtangabe von Personalien (§111 OWiG, §12 SOG Hamburg) ermittelt wird. Im Rückblick eine gute Idee auf die Belehrung zu bestehen, sonst hätten sie wohl nicht einmal verraten, was denn der Vorwurf ist. Die Polizei wollte dann gerne noch ein Foto und Fingerabdrücke machen. Als dagegen Widerspruch eingelegt wird, wird beides unterlassen. Die vernehmende Person versucht dann noch mit ein paar Fangfragen „Wie heißen sie nochmal“, „Hier noch kurz unterschreiben“, etc den Namen herauszubekommen, gibt aber recht schnell wieder auf. Danach wurde dx Gefangene* in eine sehr kalte Zelle ohne Heizung und ohne Matratze gebracht. Da alle warme Kleidung bis auf die unterste Schicht zuvor abgenommen worden war, forderte dx Gefangene eine Decke, die jedoch auch nicht wirklich warm genug war. Nach einigen kalten Stunden in der Zelle, wird dx Gefangene plötzlich geweckt, gepackt und von mehreren Bundespolizist_innen auf den Flur gezerrt, obwohl dx Gefangene keien Widerstand leistet, dort wird versucht ein Foto zu machen. Als dx Gefangene wegschaut, wird das Gesicht mit zwei behandschuten Händen gewaltsam fixiert und ein Foto gemacht. Ziemlich unangenehm und überrumpelnd das Ganze. Zumindest ist so weder das Kinn noch die Frisur auf dem Bild zu sehen. Nach dem Fotoshooting geht es dann nach draußen in einen weitern ziemlich kalten VW-Bus der Bundespolizei der als Gefangenentransport dient.

Bericht Gefangene 2: In der Wache wurde dx Gefangene zuerst durchsucht. Die Schuhe wurden abgenommen, ebenso wurde versucht ein dünnes, geknüpftes Armband über das Handgelenk zu zerren, was auch gelang. Am anderen Handgelenk wurde ein ännliches Armband übersehen. Auf die Frage was den beiden Aktivistis vorgeworfen wird ẃurde mit Hausfriedensbruch geantwortet. Dx Gefangene wurde in eine Zelle gebracht, allerdings nach kurzer Zeit wieder herausgeholt um Fingerabdrücke zu nehmen. Das wurde mittels Quick ID / ED Fingerscanner an mehreren Fingern an beiden Händen versucht. Allerdings hatte die gefangene Person die Handflächen und Fingerabdrücke bereits vor der Aktion durch Zerschneiden und Sekundenkleber relativ stark zerstört. Zudem zitterten die Finger beim scannen sehr stark. Dadurch konnte kein brauchbarer Fingerabdruck genommen werden, was die Polizei selbst feststellte. Allerdings war den Polizist_innen absolut nicht klar, warum keine brauchbaren Fingerabdrücke entstehen konnten. Sie gingen die ganze Zeit davon aus, dass das Gerät kaputt sein musste. Ein_e Polizist_in nahm sogar die eigenen Fingerabdrücke, was erstaunlicherweise sehr gut funktionierte. Aber auch nach diesem Test kamen sie nicht auf die Idee die Finger der gefangenen Person zu untersuchen. Allerdings bemerkten sie eine Halskette, die nicht aufzuknoten war, worauf sie die Schnur durchschnitten. Danach wurde dx Gefangene wieder in die Zelle gebracht, wo es selbst mit Decke ziemlich kalt war. Nach einigen Stunden wurde die Person geweckt, aus der Zelle gebracht und von Bundespolizist_innen auf dem Flur überrumpelnd fotografiert. Es blieb der gefangenen Person gerade noch Zeit nach unten zu schauen. Danach wurde die Person ebenfalls in den selben VW-Bus wie Person 1 gebracht.

Nach dem Transport im selben Wagen der Bundespolizei zur zentralen GeSa (GefangenenSammelstelle) in Harburg, die extra für das G20 Wochenende mit eigener Amtsgericht-Außenstelle und einer mehr als Turnhallen-großen Halle mit Zellencontainern eingerichtet worden war, wurden die beiden wieder getrennt.

Bericht Gefangene 1: In der zentralen GeSa in Harburg folgt dann noch eine dritte Dursuchung, diesmal bis zu Unterhose. Auch alle anderen Sachen samt den Schuhen werden nochmal komplett durchsucht. Die Polizei will wieder Fingerabdrücke nehmen, nachdem Einspruch eingelegt wird, werden wieder keine genommen. Die persönlichen Gegenstände werden dann in der GeSa registriert und einsortiert, dx Gefangene kommt in eine Zelle, wieder ohne Matratze, dafür aber wenigstens mit Heizung. Es gibt zudem eine Decke, Wasser und auf Nachfrage (nicht veganes) Essen. Telefonieren darf dx Gefangenen erstmal noch nicht. Nach einiger Zeit kommt dann ein Ermittler vom LKA Hamburg und stellt allerlei Fragen und Fangfragen, die alle nicht beantwortet werdenn. Danach versucht er dx Gefangene mit Androhung von U-Haft einzuschüchtern und zur Herausgabe der Personalien zu bewegen. Er behauptet auf Nachfrage, dass auf Grund von Fluchtgefahr U-Haft durchsetzbar wäre. Zudem teilt er mit das der Vorwurf nun als Straftaten Hausfriedensbruch (bzw. Ermitteln wegen Verdacht da der Eigentümer wohl nicht Erreichbar ist) und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen einer unangemeldeten Versammlung, sowie als Ordnungswidrigkeiten Nichtangabe von Personalien (§ 111 OWiG/§12 SOG Hamburg) vorgeworfen. Er hält zwei Menschen auf einem Kran mit Transparent für eine nicht angemeldete Versammlung ohne spontanen Charakter. Als der Ermittler daraufhin gewiesen wird, dass er nichts zu sagen in Bezug auf U-Haft, sondern das ein_e Haftrichter_in das entscheidet, lässt er dx Gefangene telefonieren und verzichtet auf weiteres Zulabern. Dx Gefangene kontaktiert den EA, dieser ist freundlich und nimmt alle genannten Infos auf. Danach geht’s zurück in die Zelle. Während der gesamten Zeit in Gefangenschaft schaute die Polizei übrigens kein einziges Mal die Hände / Finger dx Gefangenen an. Nach einer Stunde geht die Tür wieder auf und ohne Erklärung bekommt dx Gefangene alle Sachen zurück, auch die Klettersachen und darf gehen. Die Polizei will bei der Entlassung nochmal eine Unterschrift, die aber verweigert wird.

Bericht Gefangene 2: In der GeSa in Harburg erfolgt eine erneute Durchsuchung, die gefangene Person wird bis zur Unterhose durchsucht. Auch Socken und Haare werden abgetastet. Alle Gegenstände, die in Rucksack und Kleidung gefunden wurden werden registriert und einsortiert. Dx Gefangene fordert eine Auflistung aller abgenommenen Gegenstände, die x mit einem Strich bestätigt (was nicht nötig gewesen wäre!). Die Person möchte einen Telefonanruf machen bevor x in die Zelle gebracht wird. Daraufhin wird dx Gefangene zuerst zu den Telefonen gebracht, dann wird der Anruf doch nicht sofort erlaubt und die Person wird zunächst in die Zelle gebracht um dann relativ kurz danach wieder zu den Telefonen geführt zu werden, wo die Person dann den EA anruft und meldet dass zwei Aktivistis von einer Kletteraktion in der GeSa Harburg sind und Personalien verweigern. Die EA Person zeigt kein Verständnis für das Verweigern von Personalien, sagt dass so kein_e Anwält_in zu den Gefangenen geschickt werden kann und dass sich die Gefangenen überlegen sollten ihre Personalien doch anzugeben. Dx Gefangene wird wieder in die Zelle gebracht, wo kurz darauf dx selbe Ermittler_in vom LKA Hamburg auftaucht und ebenfalls Fragen stellt und versucht die Person dazu zu bewegen die Personalien anzugeben. Dabei stellt sich dx Ermittler_in sehr geschickt an, tut so als ginge es um das Wohl der gefangenen Person und setzt alle Fähigkeiten des Bequatschens ein. Auf die Frage was genau der Vorwurf gegen die Person ist, antwortet x wage dass es sich um Hausfriedensbruch, einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und eine Ordnungswidrigkeit wegen Verweigerung der Personalien handelt und die Person mit hoher Wahrscheinlichkeit dx Haftrichter_in vorgeführt werden wird und evtl. in U-Haft kommt. Dx Gefangene ist sehr müde und dx Ermittler_in verschwindet wieder um nach 15min „Bedenkzeit“ erneut aufzutauchen und wieder ein ähnliches Gespräch zu führen. Dx Gefangene fragt nach Wasser, worauf dx Ermittler_in Wasser bringt und erneut versucht die Person zur Personalienangabe zu bewegen. Dx Gefangene sagt daraufhin dass x sehr müde ist und gerade keine Personalien angeben wird, sondern erst abwarten möchte was weiter passiert. Daraufhin geht dx Ermittler_in und ca. eine Stunde später kommt dx Gefangene frei und bekommt alle Sachen zurück. Klettersachen und Transpi, sowie ein Taschenmesser allerdings erst auf Druck und Nachfrage.

Nach rund sieben Stunden in Gewahrsam kamen also beide Aktivistis wieder frei und bekamen alle ihre Sachen zurück. Vor der GeSa wartete ein äußerst freundlicher GeSa support. Danke an dieser Stelle nochmal an alle vom GeSa Support – es war toll dass ihr da wart!

Zusammenfassung:

Die beiden Aktivisti wurden nach gut einer Stunde von der Klettereinheit der Hamburger Feuerwehr gewaltfrei geräumt. Danach wurden die beiden der Hamburger Polizei übergeben und diese wirft ihnen als Straftaten Hausfriedensbruch (bzw. Ermitteln wegen Verdacht) und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen einer anangemeldeten Versammlung, sowie als Ordnungswidrigkeiten Nichtangabe von Personalien (§111 OWiG, §12 SOG Hamburg) vor. Die Polizei erzwang Bilder von den beiden (nur Gesicht), bekam aber nur von einer Person Fingerabdrücke, die aber vermutlich nicht verwendbar sind. Neben den sieben Stunden GeSa und der einen oder anderen Schikane, die mit Personalien genauso hätten passieren können, war die Behandlung nicht sonderlich anders als mit Personalienangabe. Nur durch die Weigerung des EA wäre es unter Umständen schwierig geworden eine_n Anwät_in zu sprechen, bzw. durch eine_n Anwält_in des anwältlichen Notdienst Unterstützung zu bekommen. Ein sehr unsolidarisches für die Aktivisti komplett unverständliches Verhalten. Aber letztendlich auch nicht der Weltuntergang, dann kontaktiert mensch eben eine_n solidarische Anwält_in der Wahl selbst.

Die Polizei scheint keine Ahnung zu haben wer die beiden Aktivisti sind und fürs erste scheint es unwahrscheinlich, dass die beiden Aktivisti Post bekommen werden. Somit hat die Personalienverweigerung zum einen der Polizei zusätzlichen Aufwand und Stress gemacht und sie beschäftigt gehalten und zum anderen den Aktivisti fürs erste ein Verfahren vom Hals gehalten.** Personalienverweigerung funktioniert und lohnt sich.


* Das genderneutrale dx wird hier anstatt der Artikel „die/der“ verwendet

** Falls bei einer anderen Kontrolle / in Gewahrsamnahme etc die Aktivistis in Hamburg wiedererkannt würden und diesmal Personalien dabei haben / angeben, könnte es natürlich trotzdem passieren, dass das Verfahren dann ansteht.

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