Fünf der Neun Gefangenen aus dem Hambacher Forst ohne Personenidentifikation entlassen

Seit Freitag Nachmittag, dem 2. Februar 2018, sind fünf der Hambi 9 aus der Haft entlassen worden. Bei ihren Haftprüfungen vor dem Amtsgericht Düren wurden die Haftbefehle gegen die UP 4, 5, 6, 8 und 9 aufgehoben. Gegenüber der zuständigen Richterin Bleser hatten die Inhaftierten weder bei ihrer Haftrichtervorführung am 23. Januar, noch bei der heutigen Haftprüfung, bei der hauptsächlich über die Haftgründe diskutiert wurde, ihre Personalien angegeben. Damit ist die Identität der fünf den Behörden gegenüber weiterhin nicht geklärt.

Für die folgenden Hauptverhandlungen werden die Beschuldigten über ihre Anwält*innen geladen. Anders als im Fall von Kim Neuland vor ca. 14 Monaten, die ebenfalls anonym aus der Haft entlassen wurde, verzichtete die Richterin diesmal auf die für alle Beteiligten mehr als lästigen Meldeauflagen.

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich einige Freunde und Unterstützer*innen versammelt und ab 13 Uhr darauf gewartet, die fünf wieder in Freiheit in Empfang zu nehmen. Auch wenn die Freude über die heutigen Entwicklungen riesig war, so war deutlich zu spüren, dass noch immer vier Hambis fehlen.

Diese sind nach wie vor in der JVA Köln weggesperrt. Die Anwält*innen hatten in der letzten Woche Beschwerde gegen die Haft eingelegt. Das Gericht Kerpen hat dieser jedoch keine Abhilfe geleistet und sie an das Landgericht Köln weitergeleitet. Ob die heutigen Entscheidungen aus Düren auf die dortigen Einfluss nehmen werden, ist aktuell noch offen.

Adressen um den verbliebenen vier Briefe zu schreiben, findet ihr auf der Website des ABC Rhineland.

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