Die Initiative für Versammlungsfreiheit hat am 13. März eine Petition gegen das Polizeigesetz an den Sächsischen Landtag übergeben. Die Petition wurde bis dahin 21.696 unterzeichnet.(https://weact.campact.de/petitions/grundrechte-schutzen-neues-polizeigesetz-in-sachsen-verhindern
Bereits am 14. März wurde die Initative darüber informiert, dass nach der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages die Petition umgehend an den Innenausschuss überwiesen wurde, damit sie dort in die inhaltlichen Beratungen einbezogen werden kann.
Die letzte Innenausschuss-Sitzung vor der geplanten  Gesetzes-Verabschiedung am 10. April, fand am 28. März statt. Die  Petition wurde dort jedoch nicht behandelt. Die Ausschussmitglieder  wurden erst am Nachmittag des 27. März via E-Mail über die Petition in  Kenntnis gesetzt. Die Beantragung der Erweiterung der Tagesordnung wurde  aufgrund dieser kurzen Frist somit faktisch verunmöglicht.
Das Petitionsrecht sichert, dass die Petitionsempfängerin die Petition  zur Kenntnis nimmt, sie sachlich prüft und dies den Petenten mitteilt.  Nicht ohne Grund ist der Petitionsausschuss, entgegen der temporär für  die jeweilige Legislatur eingerichteten Fachausschüsse, eine ständige  Institution.
Aus der Gruppe der Initiator*innen erklärt Gesine Oltmanns:
„Der Umgang mit unserer Petition ist Ausdruck des sächsischen  Demokratieverständnisses. Es ist nicht vermittelbar, dass die  hausinterne Weiterleitung der Petition fast 14 Tage braucht und deshalb  nicht geprüft werden kann. Der Landtagspräsident zeigt durch diese späte  Zuleitung einen schwierigen Umgang mit dem Anliegen von über 21.000  Menschen. Es wird einfach missachtet, ausgesessen und ignoriert. Das  kann nicht sein! Wir fordern, der breit unterstützten Petition den Raum  zu geben, den sie verdient! Wir prüfen aktuell den Rechtsweg gegen die  Verabschiedung des Gesetzes.“
 Leipzig, 09. April 2019

