Petition gegen das Polizeigesetz mündet in Ordnungswidrigkeitsverfahren

Kurz vor der geplanten Verabschiedung des Polizeigesetzes für Sachsen kommt noch einmal Bewegung in die Debatte. Nicht nur, dass die breit unterstützte und von über 21.000 Menschen unterzeichnete Petition im Sächsischen Landtag nicht ordnungsgemäß behandelt wurde und möglicherweise ein weiteres Verfahren nach sich zieht (https://vsfreiheit.blogspot.com/2019/04/initiative-fur-versammlungsfreiheit.html), folgt nun ein weiterer skandalöser Vorgang.

Heute wurde der Initative für Versammlungsfreiheit, die die Petition initiiert hatte, durch die Landtagsverwaltung ein Anhörungsschreiben übermittelt. Dieses lässt darauf schließen, dass ein Verfahren wegen einer Ordnungswidigkeit eröffnet wurde. Auf dem Karton, der die Petition beinhaltete, soll sich ein Aufkleber mit der Aufschrift „ACAB – Kein Freund, Kein Helfer.“ befunden haben. Dies wertet die Landtagsverwaltung scheinbar als „Spruchband, Flugblatt oder ähnliches Informationsmaterial, mit dem Einfluss auf die politische Meinungs- und Willensbildung genommen werden kann“ und somit als Verstoss gegen die Hausordnung des Landtages. Die Ordnungswidrigkeit kann laut dem Schreiben mit einem Bußgeld bis zu 5.000€ geahndet werden.

„Das ist ein unglaublicher Vorgang. Der Landtagsverwaltung fällt tatsächlich ein die Initiator*innen einer Petition mit Repressalien zu bedrohen. Das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, zu kriminalisieren, das ist ein Paradebeispiel sächsischer Demokratie und einer politisch motiviert handelnden Staatsverwaltung. Dies ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Menschen, die der Gesetzesverschärfung kritisch gegenüberstehen!“ so Manuel Matzke von der Initiative für Versammlungsfreiheit.

Leipzig, 09. April 2019

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