Hausdurchsuchungen in verschiedenen Städten auf Grundlage von § 129 StGB – weitere Repressionen zu erwarten 

In Halle und Dresden fanden Anfang März mehrere Hausdurchsuchungen statt. Hintergrund sind Ermittlungen wegen zerstörten Jagdhochsitzen. Die Behörden ermitteln mittlerweile nach Paragraph 129, der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Damit ist auch das Umfeld von Überwachung betroffen und das ganze Ausmaß der Ermittlungen noch unklar.

Zur Erinnerung: vor fast einem Jahr wurden zwei Menschen direkt im Wald festgenommen und noch am selben Tag eine Hausdurchsuchung bei diesen durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche Datenträger und Werkzeuge beschlagnahmt. Die daraus gewonnenen Informationen führten zu weiteren Ermittlungen. Irgendwann zwischen März 2025 und März 2026 wurde ein Verfahren nach §129  – Bildung einer Kriminellen Vereinigung – eröffnet. Inzwischen wird dieser konstruierten Vereinigung die Beschädigung von 75 Jagdeinrichtungen zugeordnet. 

Schließlich folgten am 4. und 6. März weitere Repressionsmaßnahmen, in Form von martialischen Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und zuvor durchgeführten Observationen. Bei einigen Durchsuchungen wurden die Türen ohne Vorwarnung mit Rammböcken geöffnet. Aktuell sind mindestens fünf Menschen von den Ermittlungen in diesem Verfahren betroffen. 

Der §129 wird auch als „Schnüffelparagraph“ bezeichnet, weil allein der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung ausreicht, um beinahe unbegrenzte Überwachungs- und Ausspähmaßnahmen zu veranlassen, die nicht nur direkt Verdächtigte selbst, sondern ihr soziales/berufliches/familiäres Umfeld betreffen können. Konkret kann das bedeuten, dass Telefone von „Verdächtigen“ überwacht werden. Das kann aber auch bedeuten, dass die Telefone der Eltern, Nachbar:innen, Mitschüler:innen, Geschwister, Freund:innen oder Arbeitskolleg:innen über einen langen Zeitraum ausgespäht werden. Telekommunikationsüberwachung, Observation der Privaträume, des Arbeitsumfelds, Wanzen in Autos und Steckdosen und sogar Staatstrojaner können eingesetzt werden. Mit diesen Maßnahmen versuchen die Behörden neue Anhaltspunkte für weitere Ermittlungsansätze zu finden. Zu überwachten Personen muss dabei kein enger oder nachhaltiger Kontakt bestehen. Häufig werden Überwachungsmaßnahmen, die Dritte betreffen, eingeleitet, nachdem einfach nur Kontakt über technische Kommunikationskanäle zu Verdächtigen bestand. Dabei muss weder ein Bezug zur angeblichen Tat bestehen, noch ist es notwendig, dass Kommunikation in irgendeinem inhaltlichen Zusammenhang zu den vorgeworfenen Taten steht. Die Tatsache, dass der Kontakt zur beschuldigten Person besteht, ist ausreichend für das Ausspähen weitere Personen. Das erinnert an die sogenannte Kontaktschuld.

Seit Jahren kriminalisiert der Staat legitimen und notwendigen Klimagerechtigkeitsaktivismus und Antifaschismus mit §129 StGB. Nun wird diese Form der Repression auch gegen Tierrechtsaktivismus angewandt. Über die Gründe kann viel spekuliert werden. Vielleicht wird hier eine kriminelle Vereinigung konstruiert, um die Betroffenen umfangreicher zu überwachen und observieren zu können, vielleicht weil anhand zahlreicher politischer Botschaften in der Wohnung bei der ersten Hausdurchsuchung im Mai 2025 die Beschuldigen als linke Aktivist*en identifiziert wurden, vielleicht weil bei den Cops oder im Innenministerium Jagdfans sitzen oder Jäger:innen gute Kontakte in Kreise der Sicherheitsbehörden haben. Vielleicht weil auf beschädigten Hochsitzen teilweise die Initialen der ALF gefunden wurden. 

In der medialen Berichterstattung wird dabei die Nutzung der Initialen fälschlicherweise mit einer konstruierten Organisation in Verbindung gebracht, die von den USA als Terrororganisation eingestuft wird. Allerdings ist die ALF keine Organisation, denen Menschen zugeordnet werden können, sondern ein Wertesystem zu dessen Grundsätzen auch Gewaltfreiheit gegenüber Lebewesen und das Ausschließen von Schäden an Menschen und Tieren zählt (https://de.indymedia.org/node/3135). Wer die Initialen verwendet, bekennt sich zu diesen Grundsätzen und den politischen Zielen der Befreiung aus Unterdrückung und Ausbeutung. Wenn wie in diesem Fall das Narrativ der Ermittlungsbehörden und der faschistischen US-Regierung wiedergegeben und von militanten Tierschützern gesprochen wird, wird das Gewaltverhältnis offensichtlich umgedreht. Denn die Militanz liegt hier auf der Seite der Jägerschaft, die in Deutschland jährlich Millionen Tiere ermordet und dutzende Menschen verletzt, während  Tierrechtsaktivist:innen niemanden verletzen. Die von LKA und Staatsanwaltschaft Dresden behaupteten „Gefahren für Leib und Leben der Jagdberechtigten“ wurden wohl erfunden, um hier das Konstrukt der kriminellen Vereinigung zu begründen.

Daher kann die Verfolgung von Menschen, die sich gegen überholte, unnötige und äußerst brutale Traditionen wie die Jagd einsetzen, in einen voranschreitenden autoritären Wandel eingeordnet werden. Zugleich zeigt diese Entwicklung, dass Ermittlungs- und Repressionsbehörden als politische Akteure auftreten und eine deutlicher werdende Anti-Linke Agenda verfolgen. 
Dieser Fall zeigt, dass der Staat bereit ist, immer brutaler und härter gegen linke oder vermeintlich linke Personen und Gruppen vorzugehen. Nach den Ermittlungen und Verfahren gegen Antifaschist:innen und Klimaaktivist:innen wird §129 in Zukunft offenbar verstärkt eingesetzt, um staatskritische und politisch unliebsame Bestrebungen zu überwachen, zu lähmen und zu unterdrücken. 

Dabei gelingt es den Ermittlungsbehörden offensichtlich immer wieder in Kommunikationskanäle einzudringen, Daten zu beschlagnahmen und weite Netze der Verdächtigung zu spinnen. 
Daher wird eine sichere Kommunikation immer wichtiger. Dazu zählt die Verschlüsselung von Mails, Chats, Mobiltelefonen, Computern und allen Datenträgern.
Macht keine Fotos von kriminalisierbaren und direkten Aktionen, mit denen ihr nicht in Verbindung gebracht werden wollt.
Keine Prahlerei mit tatsächlich oder angeblich durchgeführten direkten Aktionen. 
Erzählt generell nicht von Aktionen und gebt Informationen immer nur an die Menschen weiter, die es betrifft und für die es notwendig ist. 
Redet nicht darüber, wer in welcher Gruppe organisiert ist oder wer was gemacht hat! Das geht keine:n was an außer die betreffenden Personen.
Sensible Informationen nicht in Chats austauschen und über Aktionen nur ohne Handys und persönlich, noch besser außerhalb von geschlossenen Räumen im Freien sprechen.

Wir sollten erkennen, dass es in diesem Verfahren weniger um die Taten geht, die den Betroffenen vorgeworfen werden. Es geht nicht nur um „beschädigte Jagdeinrichtungen“ aka beschädigtes Eigentum. Es geht hier auch um die politischen Überzeugungen derjenigen, die solche Aktionen unternehmen und dabei auch als Menschen eingestuft werden, die den Staat und kapitalistische Produktionsweise angreifen und die die elitären Strukturen behindern, die der Staat mit allen Mitteln beschützen will.

Dabei trifft es immer wieder Einzelne. Gemeint sind wir alle!
Solidarität mit allen von §129 Verfahren Betroffenen!

3 Gedanken zu „Hausdurchsuchungen in verschiedenen Städten auf Grundlage von § 129 StGB – weitere Repressionen zu erwarten “

  1. Dieser Artikel wurde gegen den Willen der Betroffenen veröffentlicht. Er enthält Falschinformationen und sensible Daten! Wir verlangen, dass der Text sofort gelöscht wird.

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