Wir veröffentlichen den Solidaritätsaufruf für Oli, der auf der Unterstützer*innenseite https://www.facebook.com/SolidaritaetmitOli/ gepostet wurde.
Am Montag den 17.07 2017 wurde unser Freund (ein Teilnehmer des Gegenprotests) vom Amtsgericht Dresden zu einer 8-monatigen Haftstrafe verurteilt. Vorgeworfen wurde ihm gefährliche Körperverletzung gegen einen Polizeibeamten. Wir möchten unsere Erfahrungen der Geschehnisse gern mit euch teilen und rufen zur Solidarität mit Oli auf.
Der Vorfall
Am 7.11.2016 abends schloss sich Oli mit einigen anderen Menschen einer Kundgebung an, um Protest gegen die montägliche PEGIDA-Demonstration zu äußern. Am Rande des Dresdner Neumarktes kam es dann zu einer Auseinandersetzung mit einer „bekannten“ Dresdner BFE-Einheit. Die Tatsache ignorierend, dass es sich um eine angezeigte Kundgebung handelte, wirkte die Polizei grundlos mit unmittelbarer körperlicher Gewalt auf die rund 30 Demonstrierenden ein. Neben Schubsern kamen in diesem Zusammenhang auch Faustschläge zum Einsatz. Oli, der wetterbedingt einen Regenschirm bei sich trug, versuchte sich reflexartig zu schützen, was dazu führte, dass der Schirm in Richtung Polizist*innen kippte. Ob dabei im Gewusel tatsächlich jemand getroffen wurde, lässt sich abschließend nicht beurteilen. Fest steht, dass von einer vorsätzlichen Handlung keine Rede sein kann und auf Grund der „Tatwaffe“, eine Speiche eines Regenschirms, nicht von ernstzunehmender Verletzung ausgegangen werden kann. Die Dresdner Beamt*innen stürmten daraufhin, die Versammlung, um ihn herauszuholen. Bei der dann stattfindenden Maßnahme, die die Polizei hinter einer Barrikade an Einsatzfahrzeugen durchführte, zog sich Oli eine Wunde am Auge und Hämatome an der Nase und am Oberschenkel zu. Laut Aussage unseres Freundes (des Betroffenen) sei er gegen ein Einsatzfahrzeug geschubst worden.
Der Prozess
Schon mit Beginn, des sich daraus ergebenen Prozesses zeichnete sich ab, dass der prozessführende Richter Arndt Fiedler voreingenommen war. So wurde im Vorfeld, obwohl bei solchen Fällen üblich und oft strafmildernd, ein Täter-Opfer-Ausgleich abgelehnt. Auch während der Verhandlung sollte sich der Eindruck bestätigen, dass er kein faires Verfahren bekommen sollte. Schon die Anklageschrift wies grobe Unstimmigkeiten auf, was Menschen, die die Situation damals vor Ort erlebt hatten, bestätigen konnten. Sie beobachten, dass ein Sturz des Angeklagten, anders als von vom Beamten I. ausgesagt, erst nach Einleiten der Maßnahme erfolgt sein kann, da unserer Freund unversehrt in die Massnahme ging und mit diversen Blessuren und lückenhafter Erinnerung an das Geschehene erst danach wieder angetroffen wurde.
Die Polizeibeamten, die die Situation anders darstellten, widersprachen sich mehrmals während ihrer Aussagen bei Gericht. So war es beispielsweise bei einem Beamten links und bei dem anderen Beamten, der sich in direkter Nachbarschaft wähnte, rechts, als es zu Rangeleien kam, aus denen heraus der angebliche Angriff mit dem Schirm erfolgte. Auch konnte sich einer der Beamten trotz mehrmaliger Nachfrage, weder an die Wettersituation noch an die örtlichen Gegebenheiten erinnern. Ein Entlastungszeuge, der die Situation als Mitdemonstrierender erlebte, wurde als unglaubwürdig abgelehnt, weil er zwar die Bewegung des Schirmes als „Schutzreflex“, nicht aber das angebliche in-die-Hacken-treten von Demonstrierenden bei Polizist*innen wahrgenommen hatte.
Der Vorsitzende Richter betitelte Demonstrantinnen wiederholt als Störerinnen und ließ somit ein merkwürdiges Demokratieverständnis erkennen. Seine Befangenheit äußerte sich dann noch einmal mit aller Drastik in der Urteilsbegründung. So sprach er davon, dass die Verletzung am Auge unseres Freundes „ironischer Weise“ von seinem Schirm kam, auf den er sich während der Maßnahme angelich selbst fallen gelassen hat. Auch sprach er von einem angeblichen „Racheakt“. Mit dem Nach-vorn-richten des Schirmes soll er sich also für das Schubsen der Polizei „gerächt“ haben.
Das Strafmaß von 8 Monaten ohne Bewährung ging am Ende sogar noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, welche die selbe Höhe der Strafe, allerdings zu einer Bewährung gefordert hatte. Außer Acht gelassen wurden die günstige Sozialprognose, die Tatsache, dass er nicht einschlägig vorbestraft war, die Aussagen des Angeklagten und des Entlastungszeugen, dass es sich um eine Schutzhandlung gehandelt hatte und die Widersprüche in den Aussagen der Polizist*innen
Natürlich werden wir ein Berufungsverfahren anstreben. Rechtsstaatlichkeit und die Objektivität der Justiz sind keine Prinzipien, die aus einer Laune heraus, seien es Vorurteile gegen linksalternative Demonstrierende oder ein starkes Solidaritätsgefühl mit Polizeibeamt*innen, über Bord gekippt werden dürfen.
Wir forden das Recht auf einen gerechten Prozess für Oli! Auf einen Richter, der während der Verhandlung nicht zu verstehen gibt, dass der Beschuldigte mit absoluter Härte zu rechnen hat, da das Wohl von Polizeibeamtinnen grundsätzlich über dem Recht auf Protest und der Uverletztheit eines/r Demonstrant\in steht.
Wir wünschen uns Solidarität mit Oli, Solidarität mit unserem Freund.
Amtsrichter Arndt Fiedler kenne ich bereits seit 1982. Ich kenne ihn als einen der aufrichtigsten, ehrlichsten und objektivsten Menschen, denen ich je im Leben begegnet bin. Damals begann er sein Jura-Studium. Er ist einer der besten Menschen, die ich kenne, und jeder, der an seiner gutmenschlichen, aufrichtigen und verständigen Art zweifelt, liegt falsch. Ihm unrichterweise Parteilichkeit oder sonstiges zu unterstellen, wird nicht seiner großartigen Menschlichkeit gerecht, neben seiner hohen fachlichen Kompetenz. Jeder, der vor ihm steht und verständliches und kein verwerfliches Handeln zu verantworten hat, kann auf ein gerechtes Urteil vertrauen.