Am Montag dem 17.10. fand zu einem historischen Datum der Prozess wegen angeblichen Blaulichtwurfs beim ersten Pegida-Geburtstag sein Ende.
Zu Anfang wurde ein scheinbar aus mehreren Handkameras zusammengeschnittenes Video der Polizei gezeigt. Es zeigte nicht den Tathergang, außerdem wurde trotz des häufigen Heranzoomens auf nur selten vermummte Gesichter der friedlichen Gegendemo-Teilnehmenden der Beschuldigte nur bei seiner Festnahme identifiziert.
Nichtsdestotrotz zeigte das Gericht wenig Zweifel an der Version der im vorherigen Prozesstag verhörten Zivilbeamt*innen, sodass der Verteidiger des Beschuldigten des drohenden Strafmaßes beantragte, die Verhandlung auf die Höhe der Tagessätze des zuvor verhängten Strafbefehls zu beschränken.
Der Strafbefehl war mit 90 Tagessätzen direkt unter der Grenze für eine Aufnahme ins polizeiliche Führungszeugnis geblieben, während bei einer wahrscheinlich Verurteilung ohnehin eine Mindeststrafe von 60 Tagessätzen verhängt wurden wäre.
Aufgrund der finanziellen Situation des Beschuldigten folgte die Richterin dem Antrag des Verteidigers, die Tagessatzhöhe auf das Minimum von 10 EUR / Tag zu reduzieren.
Nach der Urteilsverkündung rückte die politische Dimension des Verfahrens noch einmal in den Vordergrund: nachdem der Verteidiger die Strafverfolgungsbehörden als „auf dem rechten Auge blind“ bezeichnet hatte und der Angeklagte in seinem Schlusswort nur auf die sächsischen Verhältnisse hinwies, verwehrte sich die Richterin gegen diese Beschuldigungen: auch wenn die erste und bislang einzige Verurteilung wegen des Geschehens am 19.10.2015 gegen einen Teilnehmer der Gegendemonstration ergangen ist, so sei zumindest sie persönlich nicht auf dem rechten Auge blind. Sie verurteile auch rechte Straftaten und verwies auf anhängige Verfahren ihrer Kollegen wegen der Ereignisse in Freital und Heidenau.
Leider ist diese vehemente Zurückweisung angesichts sächsischer Urteile nur zu sehr auf die Person der Richterin zu beziehen, zumal die Polizei-Zeug*innenaussagen des vorangegangenen Prozesstages kaum kritisch beleuchtet wurden:
Es wurde nicht angezweifelt, dass die Zivilbeamtin beim Blaulichtwurf das Loch im Handschuh des Angeklagten erkannt haben will. Immerhin bemerkte die Richterin, dass die verschiedenen Aussagen der Zivilfahnder*innen zum Rausriß der Leuchte darauf hindeuteten, dass diese sich nicht vorher abgesprochen hätten. Damit ging ein brenzliges Verfahren für sächsiche Verhältnisse vergleichsweise glimpflich zuende.