FAU-Mitglied Justus M. freigesprochen

Gestern wurde der FAU-Gewerkschafter Justus M. von seiner Anklage der versuchten Körperverletzung und des Widerstands gegen einen Polizeibeamten freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen sich 2013 am Rande einer NPD-Kundgebung gegen angreifende Polizeibeamt_innen mit einer Fahne vertedigt zu haben.

Die für den damaligen Angriff auf eine antifaschistische Protestkundgebung verantwortliche Bereitschaftshundertschaft 131 war gestern nur mit einem Zeugen vertreten, welcher den angeklagten Vorgang nicht einmal selbst gesehen hatte. Auf dem Videomaterial der Polizei war Justus M. nicht zu erkennen. Nach dreistündiger Verhandlung musste auch die Staatsanwaltschaft sichtlich unbefriedigt den Freispruch beantragen.

Der Pressesprecher der FAU Dresden Wolf Meyer zieht ein Fazit: „Unsere Auffassung, nach der eine verhältnismäßige Selbstverteidigung gegen unvermittelt angreifende Polizeieinheiten legitim ist, stand natürlich nicht zur Debatte. Trotzdem nahm es Richterin Halt ihrer Rechtsauffassung folgend genau und ließ sich nicht von Mutmaßungen leiten. Das ist leider mehr als in sächsischen Strafprozessen sonst aktuell erwartet werden kann.“

Justus M. selbst sagte zum Prozessgeschehen: „Es ist schon eine Farce, dass dieser Prozess überhaupt geführt wurde, während am laufenden Band Ermittlungen zu Hitlergrüßen, Hetzreden, Brandanschlägen und Körperverletzungen nur auf Druck der Öffentlichkeit aufgenommen werden.“

Im März 2013 hatte die NPD eine rassistische Kundgebung am Bahnhof Neustadt angemeldet. Spontan waren ca. 100 Menschen erschienen um zu protestieren. Beim Versuch, der Gegendemonstration ein Transparent zu entwenden, kam es zur Gewaltanwendung durch die Polizei, in deren Verlauf auch Schlagstöcke, Fäuste und Pfefferspray eingesetzt wurden. Mindestens 15 Gegendemonstrant_innen wurden durch diesen Polizeiangriff verletzt.

https://dresden.fau.org/2016/05/pm-fau-mitglied-justus-m-freigesprochen/

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