Am 21.11.15 erlebten wir die Verurteilung von 13 Antifaschist*innen für ihre Teilnahme an den Protesten gegen die mittlerweile aufgelöste Schwedenpartei im September 2014.
Die meisten Urteile beziehen sich auf die Teilnahme an einem Riot, wobei die Staatsanwaltschaft behauptet, es habe sich um zwei separate Ereignisse gehandelt, da sich ihrer Darstellung nach die Situation zwischenzeitlich beruhigt hätte. Dies erlaubte ihnen, die Leute für dieselbe Sache doppelt zu verurteilen und so für härtere Strafen und hörere Bußgelder zu plädieren.
Zwei Wochen vor den schwedischen Wahlen versammelten sich etwa 1.200 Menschen in Kungsträdgarden, im Zentrum von Stockholm gelegen, zum Protest. Als die Polizei – unter Einsatz von Pfefferspray und Knüppeln – versuchte die Menge zu zerstreuen, entschieden sich viele zu bleiben und die Angriffe zurückzuschlagen. Von den vielen tausend Antirassist*innen vor Ort partizipierten viele auf die eine oder andere Weise in dem, was das Gericht als „Riots“ ansieht. Aus dieser Menge wurden 15 Menschen angeklagt und 13 schließlich zu Haftstrafen verurteilt.
Die vorläufigen Untersuchungen machten deutlich, dass die Schwedische Geheimpolizei (SÄPO) Informationen darüber bereitstellte, wer in ihren Augen als „aktive“ Antifaschistinnen gelten sollten. Die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Geheimpolizei, um eine kleine Gruppe herauszupicken, muss als politisches Verfahren gewertet werden. Obwohl eine große Zahl an Menschen genauso an den Riots teilnahm, nutzten sie die Gelegenheit, eine kleine Gruppe Antifaschistinnen zu beschuldigen und einzusperren.
Acht Menschen wurden zu 2 Monaten, zwei zu 10 Monaten und drei zu 3, 8 bzw. 18 Monaten Knast verurteilt. Zwei Personen wurden freigesprochen. Zusätzlich werden die Verurteilten eine große Summe an Entschädigungen an Polizist*innen zu zahlen haben. Obwohl diese von Kopf bis Fuß mit Protektoren ausgestattet waren, behaupten sie multiple Verletzungen erlitten zu haben, während sie die Masse angriffen, um sie zu zerstreuen. Insgesamt wird sich die Summe der Strafzahlungen auf etwa 38.000 Euro belaufen. Noch ist jedoch unklar, ob eine der beiden Seiten in Berufung gehen wird.
Ein witziger Zufall ist auch, dass der Tag der Verurteilung, der 12. November 2015, auch der 100. Jahrestag der Exekution von Joe Hill ist. Damals wie heute waren Klassenkämpfe verbunden mit der Gefahr härterer Strafen, wenn du für einen radikalen Wandel eingetreten bist. Damals wie heute ist es keine Lösung über staatliche Repression, die uns trifft, zu jammern, vielmehr müssen wir Widerstand und Solidarität organisieren. WIr können die Haftstrafen nicht gemeinsam absitzen, allerdings ist es möglich die Bußgelder gemeinsam zu tragen. Deshalb gründen wir einen Solidaritätsfonds und rufen alle auf, nach ihren Möglichkeiten ins Portemonnaie zu greifen.
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