Zur Auslieferung von Maja nach Ungarn

Die Sächsischen Behörden konnten es scheinbar kaum erwarten Maja an das queerfeindliche und autoritäre Ungarn auszuliefern. Mehrere kleine Anfragen an das sächsische Landesinnenministerium zeigen wie die sächsischen Behörden weder Kosten noch aufwändige Zusammenarbeit gescheut haben, um Maja auszuliefern und dadurch neue Ausmaße der Repression gegen Antifaschismus in Deutschland zu eröffnen. 

So geht aus den kleinen Anfragen hervor, dass “das LKA Sachsen und die originär zuständigen Berliner Behörden […] seit der Festnahme der betroffenen Person (Maja) sowie zur Vorbereitung und während des Unterstützungseinsatzes am 28. Juni 2024 in einem engen Austausch […]” standen. Das betrifft einen Zeitraum von über einem halben Jahr, in dem zwei Landesbehörden in enger Absprache die Auslieferung einer Antifaschistin in das offen queerfeindliche Ungarn planten! Für die Auslieferung selbst stellte das LKA dann nicht nur eigene Kräfte, sondern auch sogenannte “Fremdkräfte” der Bereitschaftspolizei Sachsen, wie die Anti-Terror-Abteilung (!) des sächsischen LKA zur Verfügung. Unter deren Leitung wurde Maja mit einem Hubschrauber in einer Nacht- und Nebelaktion an die österreichische Grenze verbracht. Die Vermutung liegt Nahe, dass dieser personelle Aufwand vor allem bemüht wurde, um Maja so schnell wie möglich und ohne Aufsehen auszuliefern und dabei weder Raum noch Zeit für Unterbrechungen oder Widersprüche zu lassen. 

Das Innenministerium rechtfertigt diese aufwändige und ganz bestimmt auch finanziell nicht ganz unerhebliche Aktion mit scheinheiligen Ausflüchten über angebliche “Gefärdungsaspekte”, “zu erwartenden Störungen der Auslieferung” und die davon ausgehende Gefahr für Poleizeibeamte, Richter*innen und Staatsanwält*innen. Einen konkreten Anhalt für eine tatsächliche Bedrohungslage habe es, auch das geben sie offen zu „allerdings nicht gegeben.“ (https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=16805&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined

Für uns bestätigt sich nach der Auskunft des Innenministeriums, was wir schon von Anfang an vermutet hatten: Die Auslieferung Majas ist keineswegs juristisch, sondern ausschließlich politisch motiviert und begründet. Das ganze Unterfangen stand von Anfang an auf juristisch mehr als wackeligen Beinen. Hätten die Behörden die Auslieferung nicht mit der beschriebenen Motivation, dem unglaublichen Ausmaß an Pesonal und Behördlicher Zusammenarbeit und in diesem Tempo vollzogen sowie dabei *huch* einfach das Urteil des obersten Bundesorgans übersehen, wäre die Auslieferung noch mindestens für Wochen ausgesetzt worden. 

Zur Erinnerung: Nachdem Majas Anwält*innen von dem positiven Bescheid des Berliner Kammergerichts am Nachmittag des 27.06 erfahren hatte, der Majas Ausliferung juristisch ermöglichte, stellten sie einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht auf einstweiligen Erlass dieser Anordnung. Diesem Antrag wurde am 28.08 11:00 stattgegeben! Das bedeutet das Bundesverfassungsgericht hat Majas Auslieferung an Ungarn durch deutsche Behörden untersagt.

Diese plötzlich hoch motivierten und eifrigen Behören u.a in in Form des sächsischen LKA begannen jedoch wie beschrieben noch in der Nacht vom 27. auf den 28. Juni mit der Entführung Majas und überstellten Maja am frühen Morgen gegen 06:50 den österreichischen Behörden, die Maja an ihre ungarischen Kolleg*innen “durchlieferten”
Die Behörden wussten vom Eilantrag und sie wussten, dass der Ausgang jenes Antrages offen war. Sie entschieden sich somit bewusst diesen zu übergehen und Maja mitten in der Nacht zu verschleppen. 
So erreichte die Repression gegen Antifaschismus in Majas Fall in Deutschland über Nacht und einfach so neue ungeheure Ausmaße.

Wir fordern die sofortige Rückführung Majas!
Keine weiteren Auslieferungen an Ungarn!
Freiheit für Alle!

Antifaschismus ist nicht kriminell sondern notwendig!

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