Kundgebung 24. Mai, 15:00 Robinienhain, JVA Hammerweg
Maja sitzt immer noch in Dresden im Knast. Mittlerweile aber in Auslieferungsgewahrsam. Das hat das zuständige Kammergericht Berlin angeordnet. Das bedeutet, dass im nächsten Schritt das Gericht prüfen wird, ob die Haftbedingungen in Ungarn es zulassen, Maja nach Ungarn auszuliefern. Maja drohen in Ungarn bis zu 24 Jahre Haft unter unsäglichen Bedingungen.
Die Prüfung passiert zum Beispiel so, dass das Gericht in Ungarn mal nachfragt, wie sie es denn mit den Haftbedingungen halten – auch für queere Gefangene. Ungarn darf dann ganz frei Stellung dazu beziehen. Das ist absurd! In Ungarn herrscht seit Jahren die autoritäre und rechtsradikale Fidesz-Partei unter Orban und verbietet Queers, Antifas und Geflüchtete. Dazu betreibt das Regime eine geschichtsrevisionistische Kulturpolitik sondersgleichen.
Zuletzt wurde am 6. Mai Hanna von den Bullen geschnappt und nach Karlsruhe vor den Bundesgerichtshof geschleift. Auch Hanna droht nun die Auslieferung nach Ungarn.
Erneut ermitteln Generalbundesanwältin Geilhorn und Konsorten mit aller Härte gegen Linke. Ihre Haltung kennen wir schon zur Genüge aus dem Antifa Ost Verfahren: antikommunistisch und zutiefst reaktionär!
Die Auslieferung der beiden wollen wir auf jeden Fall verhindern und Druck auf die Behörden und den Knast machen. Maja darf nicht ausgeliefert werden. Hanna darf nicht ausgeliefert werden. Die Entscheidung über ihre Verfahren wird auch wegweisend für alle weiteren Verfahren werden!
Wir fordern: Keine Auslieferung von Antifaschist*innen nach Ungarn vor ein Gericht besetzt mit Rechtsradikalen! Geht auf die Straße gegen Rechtsruck und Repression.
Wir wollen – wie jeden Monat – Maja zeigen, dass wir da sind und solidarisch auf der anderen Seite der Mauer stehen und Maja nicht allein lassen.
Kommt also zahlreich am Mittwoch von 15 bis 16 Uhr zur JVA und seid mit uns laut!
die ungarische regierung gilt als nicht gesichert menschenrechtsintern. was eigentlich einen ausschluß aus der eu bewirken müßte. die würde des menschen verlangt aber unter u. von den menschenrechtsratifizierenden staaten die qualitative einhaltung aller grund und menschenrechte…es geht also nicht nur um die vermeindlichen haftbedingungen..zudem ist das abhalten von faschistischen gedenktagen keine menschenrechtsinterne angelegenheit.ein schlag ins gesicht eines faschisten oder eines teilnehmers an faschistischen angelegenheiten… in der relation zu dem gefeierten… wie ein taubenschiß…. es hat daher aus der verpflichtung zu den menschenrechten keine auslieferung wegen eines rechtlich konträren sachverhaltes u.o. einer bagatelle zu geben.wer hier auslifert suspendiert menschenrechte…ist also strafrechtsrelevant ein fall mit vielen anderen für den eugh für menschenrechte..in bezug auf die politische justiz in der brd. der stat brd ist selbst intrinsisch den mnschenrechten verpflichtet,somit auch dem antifaschismus. eine auslieferung ist schon wegen der entfernung von der eigenen heimat und den sozialen eingbundenheiten herabwürdigend unzulässig.besonders bei bagatelldelikten,deren berechtigungen nicht eindeutig geklärt wurden und wohl anscheinend ethisch und rechtsethisch nicht geklärt werden sollen. as ist an einer ohrfeige für menschenrechtsverweigernde existenzen so deratig wiederrechtlich ??? mal beim verfassungsblock melden den deutschen juristischen „antifaschismus“ die brd ist eh ein notwendiger fall für den eugh für menschenrechte..
in dieser sache brd komplexer fall für den eugh….wären sachverhaltssammlungen zur klage bereicherung in qualität un umfang sicher hilfreich…menschenrechtswidrige sachverhalte hat es genug in der brd…darunter auch viele struckturelle…..etwa wesenskern veränderungshandlungen an der verfassung. vermögenssteuerverweigerung und grundrechtsveränderungn zur schuldenaufnahme..wären schon 2 sachverhalte..das fehlen an realer chancengleichheit ein dritter..die verletzung eines großteils der bevölkerung im sachverhalt der gg art. 1 u 2.sachverhalte der stpo.der polizeigesetzgebung.der menschenrechtssouveränen internen demokratischen selbstbestimmung u. teilhabe..ect.
der menschenrechtsinterne auslieferungsvorbehalt gilt auch bei der wiedersetzung der festnahme von einem derartigem staat dienenden justizpersonen. in sofern ist die nun mehr auf 2 antifaschistische weibliche personen ausgedehnte auslieferungsinhaftierung ein urgent aktion fall ein dringlichkeitsfall für das eu parlament und das eugh für menschenrechts. ob hier der deutschestat mir seiner bundesjustiz menschenrechtsextern handelt u. o. im begriff ist diese mr. externe handlungen noch zu steigern..kann anscheinend kein deutsches gericht hinreichend klären.ob nun aus befangenheit o. anderen unwiiligkeiten die sich menschenrechtlichnicht auflösen lassen. daher wäre die frage nach einem eilantrag durch einen anwalt beim eu kommissariat für menschenrechte u. beim eugh für menschenrechte von erheblichem allgem. interesse.versuchtz daher den fall so publick wie möglich zu machen….unschuldige opfer hat es bereits mehr als genug.
die wiedereinführung einer sogenannten wehrpflicht,trotz dr grundrechtlich konstatierten menschenrechtswidrigkeit aller zwangsdienste,durch die parteien der cducsu und womöglich der spd ,oder auch nur die zwangsheranziehung von reservisten im kriegs o. verteidigungsfall ist und bleibt eben gerade dort wo die gültigkeit der menschen u. grundrechte gefragt sind,ein organisierter akt der menschenrechtskriminalität. menschenrechte sind universell + unteilbar…d.h. sie gelten bei nicht verwirkung bzw. einschänkung durch erhebliche straftaten uneingeschränkt für alle personen.d.h. auch der schutz vor staatlicher verfolgung u. besonders vor anders staatlicher verfolgung. ansonsten wäre es evtl. ratsam in einem land seiner wahl eine zweite staatsbürgerschaft zu beantragen.. etwa in skandinavien,kanada..neuseeland..um dann dort zulebe und oder poitisches asyl zu beantragen. was natürlich auch jetzt schon eine evtl mögliche handlung innerhalb der gültigkeit drm.r. wäre. da hier eindeutig menschenrechtswidrige suspendierungen vorgenomen werden,es sich also nicht u selbst begangene schwere menschenrechtswidrigkeiten handelt. im übrigen halte ich es für eine politische und mr. staatliche damit auch juristische verwerflichkeit,keinen gestzl.geschützten menschenrechtsgedenkfeiertag am 10.12 und keinen antitotalitarismus /antifaschismus tag am 8 mai institutionalisiert zu haben.ein einwandfreies zeugnis von der unzureichend realisierten mrprioritätsrealisierung in diesem staat brd.auch da nicht schützen wollen durch einen gesetzlichen feiertag der weltfrauenrechte..nach jahrhunderte langer unterdrückung und dem nun sogar wieder verstärktem aufkommen von femiziden..halte ich für antimenschenrechtsdemokratisch…verwerflich aus vernachlässigungsschlamperei und ideologischer diskriminierung. gerade die geschichte deutschlands hat mit ihrem kolonialismus und den 2 selbst begonnenen weltkriegen durch maßgelichen anteil der hohenzollern,da erhebliches nach zu holen.es kommt ihr eine verweigerung zu gunsten von katholischen feiertagen wie himmelfahrt und 3 könige rechtlich gar nicht zu.es hat keine bevorzugung zu geben. zu dmm sind die m.r. zwar hypothetisch aber prioritär.währen religionen oft nicht mal menschenrechtsintern und zureichend demokratisch. obwohl wir uns nicht persönlich kennen ,wünsche ich die sofortige feilassung von euch beiden maya und hanna. die haftunterbringung erscheint mir als objektiv unverhältnismäßig u. menschenrechtswidrig.und hat auf keinen fall volzogen zu werden ohne einen gang vor d. eugh für menschenrechte. wenn ihr dafür sammelt…könnte ich euch ab dem nächsten monat mit einem leidr nur sehr kleinem betrag unterstützen.auf jeden fall ist der fall nicht allein von der deutschen anscheinend unzurichend menschenrechtsinternen justiz zu entscheiden. verlangt einen aufschiebenden beschluss.vom verfassungsgericht.diese hürde muß vor dem gang zum eugh genommen werden. menschenrechterealisierung statt kapitalismus ,. faschismus u.erdzerstörung
Ab nach Ungarn 😀