Fast täglich gibt es in der südbadischen JVA Freiburg neue
Bekanntmachungen in Folge der Corona-Pandemie.
Damit unterscheidet sich hier die Lage nicht von der vor den Mauern.
Finanzielle Erleichterungen – Teil 1
Zurückgehend auf einen Erlass des baden-würtembergischen Justizministeriums dürfen sich Straf – und Untersuchungsgefangene monatlich nun zusätzlich 36 Euro überweisen lassen (im Bereich Sicherungsverwahrung 48 Euro), um hiervon einzukaufen.
Was aber nur jenen helfen wird, die entsprechende Unterstützung von Familie oder Freund*innen erfahren.
Welche aber selbst in vielen Fällen aktuell vor finanziellen Schwierigkeiten stehen dürften.
Ausnahmsweise ermöglicht die Justiz deshalb, den Betrag vom „Überbrückungsgeld“ abbuchen zu lassen. Das ist jene Summe, die Insass*innen durch Arbeit ansparen müssen und für die Zeit nach der Haftentlassung vorgesehen ist.
Wer jedoch Pfändungen unterliegt, dem wird die Nutzung des Ü-Geldes verwehrt.
So läuft am Ende die scheinbar so großzügige Geste für einen Großteil der gefangenen Menschen ins Leere.
Finanzielle Erleichterungen – Teil 2
Das Land verzichtet aktuell auf die Erhebung der Stromkosten für die Elektrogeräte, was dann tatsächlich eine monatliche Entlastung von über 10 Euro bedeuten kann.
Die Kosten für den TV-Empfang (Antenne; rund 5 Euro/Monat) und die Mietkosten für die Mietfernseher werden vorerst ausgesetzt.
Was juristisch ein feiner Unterschied ist, da in diesem Fall die nachträgliche Abbuchung möglich ist.
Finanzielle Schäden
Es gibt für den entgangenen Knastlohn keinen Ersatz.
Die Betriebe haben weitestgehend geschlossen, so dass auch keine Vergütung gezahlt wird. Am Ende können bedürftige Insass*innen jedoch Taschengeld erhalten, ein Betrag in der Strafhaft von knapp 40 Euro.
Lohnfortzahlung ist damit ausgeschlossen.
Telefonie in der Sicherungsverwahrung
Nach jahrelangem Rechtsstreit mit der JVA Freiburg, über welchen ich von Zeit zu Zeit berichtet habe, können sich seit dem 24. März 2020 die Sicherungsverwahrten in der JVA Freiburg in ihren Zellen anrufen lassen.
Bei manchen hakt es noch etwas, aber im Regelfall, auch nach meinen Erfahrungen, funktioniert es ganz gut.
Allerdings dürfen – und durch technische Maßnahmen wird das auch geregelt – uns nur jene Menschen anrufen, deren Telefonnummern die Anstalt zuvor geprüft und freigegeben hat.
Allgemeine Stimmung
Der reduzierte Alltag, weniger Zellenaufschluss, keine Arbeit, keine Freizeitgruppen, wird noch ganz gelassen ertragen.
Im bescheidenem Rahmen versucht die Anstalt auch Erleichterungen zu schaffen.
So findet nun für Sicherungsverwahrte werktäglich Hallensport nicht nur in der Theorie, sondern auch ganz praktisch statt (vor der Pandemie fielen fast regelhaft die entsprechenden Termine aus).
Wie an anderer Stelle berichtet, gab es aber auch schon den ersten Insassen, der, auch mit bedingt durch die vielen anderen Restriktionen (Besuchsverbot beispielsweise), seinen Unmut so vehement geäußert haben soll, dass er zur Zeit in strenger Einzelhaft sitzt.
Mit zunehmender Dauer dürfte der Unmut wohl wachsen, worüber ja auch, angesichts der Ausgangssperren in ganz Deutschland und Europa diskutiert wird.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Straße 8, 79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com