Am 23.10.2017 fand um 14:00 Uhr Olis Berufungsprozess am Landgericht Dresden statt. Ihm wurde gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Während einer Rangelei am Rande des Nopegida-Protestes soll Oli am 07.11.2016 mutwillig einen Polizisten mit einem Regenschirm verletzt haben, welchen er wetterbedingt mit sich trug. Hierfür wurde er vom Amtsgericht Dresden zu einer achtmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Um Oli zu unterstützen, fanden sich ab 13:00 Uhr bis zu 50 Menschen zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude ein. Als Zeichen der Solidarität trugen sie Regenschirme mit der Aufschrift „Solidarität mit Oli – sOLIdarity!“ mit sich. In mehreren Redebeiträgen wurde sich dort kritisch mit dem Prozess außeinandergesetzt.
Das neue Urteil beläuft sich auf 90 Tagessätze á 30 €.
Die Unterstützungsgruppe „Solidarität mit Oli“ ist erleichtert, dass Oli nicht ins Gefängis muss, kritisiert das Urteil allerdings trotzdem. Robin Schmidt, Sprecherin der Gruppe, erklärt dazu: „Unser Hauptaugenmerk lag darauf, dass Oli nicht ins Gefängnis muss. Dass das jetzt erreicht wurde, erleichtert uns natürlich. Das Urteil ist für uns trotzdem kein Grund zur Freude.“, und weiter: „Es gibt immernoch keinen Grund, davon auszugehen, dass Oli vorsätzlich gehandelt hat und dass es eine Verletzung bei dem angeblich geschädigten Polizisten gab. Das einzig richtige Urteil wäre an dieser Stelle ein Freispruch gewesen“.
Auch Olis Anwältin gibt eine Stellungnahme ab: „Nachdem das Urteil in erster Instanz am Amtsgericht eine Unverschämtheit war, merkte man in zweiter Instanz, dass zumindest nicht jedes Maß verloren ist.“