Die Repression nach dem Chemnitzer Sitzstreik geht weiter. Holt die zwangsverlegten Sitzstreikerinnen zurück!

Nach einem anderthalbstündigen Sitzstreik von 40 inhaftierten Arbeiterinnen der JVA Chemnitz gegen die Folgen des Personalmangels in der JVA Ende September 2017 hat die Anstaltsleitung Disziplinar- und Strafmaßnahmen gegen die meisten von ihnen umgesetzt. Zwei Sitzstreikerinnen wurden in andere Haftanstalten verschleppt. Anstaltsleitung, Anstaltsbeirat und Ministerium schweigen sich bis heute dazu aus.

Wir veröffentlichen im Folgenden einen Bericht der Gefangenen-Gewerkschafterin Manuela Beck aus der JVA Chemnitz zur Lage der beiden Zwangsverlegten. Darüber hinaus unterstützen wir die Forderungen der Gefangenen-Gewerkschaft GG/BO aus der JVA Chemnitz:

Erstens: Die Behörden sollen sich zu dem Vorgehen äußern.

Zweitens: Die Strafmaßnahmen gegen die Sitzstreikerinnen sollen eingestellt werden.

Drittens: Die Zwangsverlegten sollten in die JVA Chemnitz zurückgebracht werden.

Aus dem Bericht Manuela Becks vom 14. Oktober 2017:

„Mittlerweile haben alle Gespräche mit den „streikenden Mädels“ stattgefunden. Es wurden nochmals Verwarnungen und Einschlüsse „auf Bewährung“ als Disziplinarmaßnahmen angesprochen. Weitere Strafverlegungen fanden nicht statt.

Was die „strafverlegten Mädels“ anbelangt, kann ich euch folgende Rückmeldung geben:

Eine Person ist in die JVA Zweibrücken verlegt worden (persönlich vom Sicherheitsdienst). Dort in Iso-Haft (15:30 Nachteinschluss mit Wegnahme aller Rauchutensilien, nur Not-Schreibutensilien: Bleistift und weiße Blätter, usw.). Eine Rückverlegung nach Abschluss der Maßnahme ist noch nicht vorgesehen. Kontaktsperre nach außen (telefonisch), nur 3 Briefe pro Woche erlaubt. Anmerkung: Mutter eines dreijährigen Kindes.

Eine zweite Person wurde in die JVA Luckau-Duben verlegt. Der hier auf Bewährung umgesetzte 4-wöchige Einschluss ist dort umgesetzt worden. D.h. die Bewährung verlor dort die Wirksamkeit und wurde widerrufen. Auch da ist die Rückverlegung noch offen.

Die Strafverlegung der beiden Mädels erfolgte nur aufgrund von Indizien, von Aussagen Anderer, wo sie als Rädelsführerinnen hervorgingen. Eine Stellungnahme seitens der Anstalt diesbezüglich erfolgte bisher noch nicht. Auch nicht seitens des Anstaltsbeirats oder des Ministeriums. Alle zeigen sich in dieser Angelegenheit bedeckt.“

Jena, 23. Oktober 2017

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